AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gigacard.de, Matthias Wachholz für Unternehmer


§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der 
gigacard.de, Matthias Wachholz, Kaiser Friedrich Str. 2, 10585 Berlin
(im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „gigacard.de" genannt) erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch
„Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der
Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen
ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

3. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für
ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen
Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in Prospekten oder
sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Vertrags dar.

2. Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken,
erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die
von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

3. Wenn Sie über unsere Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung
per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben. Die
Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines
Vertrages dar.

4. Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite oder
außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer
Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.

5. Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform
bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde.

6. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen,
nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.


§ 3 Preise

1. Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer,
wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird.
Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme
der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe
der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei
Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus
Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.

2. Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des
Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der
Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen
Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

3. Wir sind zur Stornierung von Bestellungen, d.h. nach rechtswirksamer Annahme eines Angebots,
nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren,
kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer
berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag
liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status
„Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den
Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen
beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie
sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie
jederzeit Aufträge dieser Art vor rechtswirksamer Annahme des Angebots ohne vorherige
Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch
kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen
Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.


§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw.
übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den
Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere
Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das
abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für
die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn
Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten
sind.

2. Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem
von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine
Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich
nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der
Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger
Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand
entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer
hat das Recht, Kopien anzufertigen.

3. Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei
Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine
Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt werden.


§ 5 Lieferung und Leistungszeit

1. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite
angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers ist
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

2. Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom
Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem
Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

3. Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder
verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es
bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen
Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim
Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt
auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der
Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.

4. Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der
Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen
Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der
Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware
und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt

1. Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt
die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber
unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

2. Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir
vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits
geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.

3. Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses
mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die
Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden
liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt;
im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis
die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns
zumutbaren Mitteln vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht
zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen.

4. Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches
Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei
einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).


§ 6a Periodische Arbeiten

Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von
mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
bleibt hiervon unberührt.


§ 7 Gefahrenübergang – Versand

1. Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des
Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Wer sowie die Preisgefahr mit der
Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über.
Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch
Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen
übernommen hat.

2. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder
verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die
der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware
versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden
Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den
Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem
Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere
Lagerkosten zu führen.

3. Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.

4. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse
nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse
durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

5. Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur
annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein quittiert
wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche aufgrund der
Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.


§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

1. Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend
geregelt.

2. Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem
geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat
er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden
Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung
zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9
verlangen.

3. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten
Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung
der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

4. Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten,
stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen
Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch
bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und
Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.
Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet
werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der
Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1
mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

5. Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei
Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu
zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert
werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.

6. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie
Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

7. Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (8) - in
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche
Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und
verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.

8. Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir
eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen
haben.


§ 9 Haftung auf Schadensersatz

1. Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf Aufwendungs- und Schadensersatz
(im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten
nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des
Auftraggebers führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen
vorhersehbaren Schaden beschränkt.

2. Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
(ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer
sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften.

3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den
Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB
oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

4. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder
ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.

6. Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.


§ 10 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

1. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden
Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

2. Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie
treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen.
Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können
wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den
Dritten die Abtretung mitteilen.

3. Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für
Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache
unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt der
Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der
Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen
Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen
Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen
Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers verbunden oder
vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, übereignet der
Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem
Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung. Veräußert der
Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache,
tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die
ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass der
Auftragnehmer an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem
Verkäufer die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung,
Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.

5. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu
unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein
Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.

6. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so
werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.


§ 11 Zahlung

1. Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, Sofort Pay,
PayPal, BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung
(Billpay) sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und
Auftragnehmer getroffen wurde.

2. Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom
Auftraggeber eingezogen.

3. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten
Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) auf das in der Rechnung
bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle
Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH
(https://www.billpay.de/endkunden/) als Dienstleister des mit Billpay zusammenarbeitenden
Factors, der net-m privatbank 1891 AG (LINK: https://www.privatbank1891.com/), voraus. Wenn
dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet
wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH und dem mit der
Billpay GmbH zusammenarbeitenden Factor, der net-m privatbank 1891 AG, an den wir unsere
Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an den Factor, die net-m
privatbank 1891 AG, mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf
Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit,
Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder
Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(https://www.billpay.de/allgemein/datenschutz/) der Billpay GmbH.

4. Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der
Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Weist
der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die
Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht berührt.

5. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in
Textform über andere Zahlungsbedingungen.

6. Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in
bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein
von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

7. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen
Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen
erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des
Auftraggebers gehen.

8. Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des
Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte
Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung
des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die
Hauptleistung anzurechnen.

9. Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt.
Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und
nicht mehr zurückgegeben werden kann.

10. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer
Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

11. Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder
der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des
Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu
verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem
Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so
greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

12. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.


§ 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer.
Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der
Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.

2. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung
von diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs
Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem
Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der
Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.

3. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge
innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.


§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten
Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom
Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder
Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber dem
Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen
der Dritten frei.


§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

1. Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen
an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte
und Urheberrechte vor.

2. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine
weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen
Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu,
die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren.
Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem
Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu
schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten
Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht
unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen
gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

3. Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen
des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den
Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende
Vereinbarungen treffen.


§ 15 Handelsbrauch

Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die
Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur
Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.


§ 16 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag
zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom
Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in
Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.


§ 17 Daten und Auftragsunterlagen

1. Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls
personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des
Auftragsgebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind
solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die
Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein
sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er
hält den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.

2. Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie
Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts
an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in
Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

3. Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten)
sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 25,00 €
zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

4. Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen
Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.


§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und
Teilnichtigkeit

1. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Berlin. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

3. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit
die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt
des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten
an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare
Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

4. Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits
anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung
dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart
hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

Berlin, 15.06.2018